Personenbezogene Voraussetzungen
Schwoicher Häuser – Personenbezogene Voraussetzungen
22 Einheiten unseres Wohnbauprojekts sind mittels Wohnbauförderung förderbar. Wir möchten nachfolgend darüber informieren welche personenbezogenen Voraussetzungen von den potentiellen Käufern erfüllt sein müssen um sich für diese Einheiten bewerben zu können. Die Vergabe erfolgt im Sinne der Vergaberichtlinien der Gemeinde Schwoich.
Der Förderungswerber muss:
- Entweder die letzten 5 Jahre durchgehend mit Hauptwohnsitz in Schwoich gemeldet gewesen sein oder in seinem Leben mindestens 10 Jahre in Schwoich mit Hauptwohnsitz gelebt haben.
- Der zukünftige Hauptwohnsitz muss in Zukunft in der geförderten Wohneinheit sein.
- Das Eigentums- oder Nutzungsrecht an anderen Wohnungen muss spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheimes aufgeben.
- Folgende Einkommensgrenzen sind zu beachten:
Personenanzahl | Obergrenze € |
1 | 3.000 € |
2 | 5.000 € |
3 | 5.370 € |
4 | 5.740 € |
Für jede weitere Person | Jeweils 370 € mehr |